Französisches Recht für Rechtsanwälte und -referendare

Grenzüberschreitende Mandate bearbeiten, ohne auf die Expertise eines französischen Kollegen angewiesen zu sein – oder gar einen solchen zu beauftragen? Ist Ihre Kanzlei auf deutsch-französische Fälle spezialisiert?

Mit einer Akkreditierung durch das Bundesjustizministerium sowie das französische Justizministerium, auf der Grundlage eines Abkommens zwischen dem Ministerium der Justiz des Saarlandes, des Ordre des Avocats du Barreau de Paris, der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux de la Cour d’appel de Paris (EFB), der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, des Saarländischen Anwaltsvereins eV, der Universität des Saarlandes, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und des Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) vom 13. Oktober 2016, bietet das Centre Juridique Franco-Allemand Fortbildungsprogramme für angehende und bereits zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen an.

 

Das CJFA ist die traditionnelle Einrichtung des deutsch-französischen Rechts

 

Seit 1965 bietet das CJFA eine gemeinsame, zweisprachige juristische Ausbildung für deutsche und französische Studenten an. 

Das CJFA ist zusätzlich der Dreh- und Angelpunkt der professionellen Weiterbildung für deutsch-französische Juristen, als exklusive Ausbildungsstätte für deutsch-französische Notare im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für Justiz und des französischen Justizministeriums.

Seit 2016 bietet das CJFA im Rahmen eines gemeinsamen Projekts zwischen dem saarländischen Justizministerium, dem Ordre des Avocats du Barreau de Paris, der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux de la Cour d’appel de Paris (EFB), der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, sowie des Saarländischen Anwaltsvereins e.V.,  Aus- und Fortbildungen für deutsche und französische angehende und bereits zugelassene Rechtsanwälte an, mit dem Ziel, einer stets wachsenden Nachfrage nach juristischer Zusammenarbeit sowie nach auf deutsch-französische Sachverhalte spezialisierten Anwälten nachzukommen.

Wachsende Zahlen an Rechtsfällen mit deutsch-französischem Bezug

Die Intensivierung der wirtschaftlichen sowie persönlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich hat eine starke Nachfrage nach spezialisierter Expertise auf dem Gebiet des deutsch-französischen Rechts ausgelöst.

 

Als Antwort auf diesen steigenden Bedarf wurde beschlossen, den beruflichen Austausch zwischen Deutschland und Frankreich sowie die Zusammenarbeit zwischen jungen Absolventen beider Länder zu fördern. Vor diesem Hintergrund wurde am 13. Oktober 2016 eine Reihe von Abkommen zwischen

 

  • dem saarländischen Justizministerium, 
  • dem Ordre des Avocats du Barreau de Paris, 
  • der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux de la Cour d’appel de Paris (EFB)
  • der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, 
  • dem Saarländischem Anwaltsverein eV, 
  • der Universität des Saarlandes, 
  • seiner rechtswissenschaftlichen Fakultät, 
  • und dem Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA)

 

unterzeichnet.

 

Berufliche Weiterbildung für Spezialisten

 

 

Beide auf der Grundlage der Abkommen des 13. Oktober 2016 gegründeten Ausbildungsprogramme dienen der Förderung des Austausches zwischen jungen (angehenden) Rechtsanwälten, der Verbesserung ihrer Sprachfähigkeiten sowie der Vertiefung der Kenntnisse der (juristischen) Kultur des Partnerlandes.

Die Teilnehmer werden die Grundlagen des Rechtssystems des Partnerlandes entdecken und sich für die erfolgreiche Übernahme grenzüberschreitender Mandaten vorbereiten.