DEUTSCH-FRANZOSISCHE AUS- UND WEITERBILDUNG

Auf der Grundlage einer Reihe von Abkommen zwischen dem Ministerium der Justiz des Saarlandes, des Ordre des Avocats du Barreau de Paris, der Ecole de Formation professionnelle des Barreaux de la Cour d’appel de Paris (EFB), der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, des Saarländischen Anwaltsvereins eV, der Universität des Saarlandes, der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und des Centre Juridique Franco-Allemand (CJFA) vom 13. Oktober 2016, bietet das Centre Juridique Franco-Allemand Fortbildungsprogramme für angehende und bereits zugelassene Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Ziel des Programms ist, die Förderung des professionnellen Austauschs unter Berufsanfängern, die Verbesserung der Sprachfertigkeiten und Vertiefung der Kenntnisse über die (Rechts-)Kultur des Partnerlandes.

Teilnehmende sollen insbesondere Grundlagen des Rechtssystems des Partnerlandes erwerben und sich so auf die Übernahme von Mandanten mit grenzüberschreitendem Auslandsbezug vorbereiten.

Auch der deutsch-französischen Austausch zwischen den Berufsständen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern soll gefördert werden.

 

Zwei unterschiedliche Programme werden angeboten :

– ein Austauschprogramm in der anwaltlichen Ausbildung für französische élèves avocats und deutsche Rechtsreferendare und

– die Weiterbildung für niedergelassene Rechtsanwälte in Paris und im Saarland.

Diese beiden Programme erfordern eine ausgezeichnete Beherrschung der deutschen und französischen Sprache.

 

Austauschprogramm

 

Weiterbildung